| Festzuschüsse für Zahnersatz (Zuschuss) |
| Zahnbehandlung - Zahnersatz | |
Festzuschüsse für ZahnersatzFür gesetzlich Versicherte gilt seit dem 1. Januar 2005 ein neues Zuschuss-System für den Zahnersatz. Die Krankenkassen zahlen Festzuschüsse. Die Höhe dieser Zuschüsse hängt vom Befund ab und ist unabhängig, welche Art des Zahnersatzes gewählt wird. Patienten erhalten damit auch einen Zuschuss für Therapien, für die vorher von den Kassen nicht gezahlt wurde. Maßgeblich für die Leistung der Krankenkasse ist die medizinisch notwendige Versorgung, die in der Mehrzahl der Fälle angewandt wird. Für die Patienten hat diese Regelung einen Vorteil. Sie können sich für jede anerkannte Versorgungsform entscheiden, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren.Das von der Zahnärzteschaft eingebrachte befundorientierte Festzuschussmodell basiert auf der Tatsache, dass die moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde meist verschiedene wissenschaftlich anerkannte Therapieoptionen für ein und denselben Befund bietet. Ein solches Modell orientiert sich nicht mehr an dem Therapiemittel, also an der Zahnersatzlösung, sondern am Befund, d.h. am Zerstörungszustand der Zähne bzw. an der Anzahl und Lage der fehlenden Zähne. Die Höhe der befundbezogenen Zuschüsse beträgt 50 Prozent der für die Regelversorgung notwendigen Leistungen. Wenn man jedes Jahr regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gegangen ist, kann man bis zu 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung als Zuschuss erhalten. Weichen die dem Befund zugeordneten Regelversorgungsleistungen von den tatsächlich erbrachten Leistungen ab, können Mehrkosten entstehen. Diese Mehrkosten hat der Versicherte zu tragen. Entscheidend für die persönliche Kostensituation ist immer der in der Zahnarztpraxis aufgestellte Heil- und Kostenplan. Dieser wird nach einer eingehenden Prüfung von der Krankenkasse bewilligt. Somit erhält man dann die Informationen, wie viel Eigenanteil zu bezahlen ist. Generell ist Zahnersatz im Ausland zwischen 30 und 70 Prozent billiger. Wenn man die Behandlung zuvor bei der Krankenkasse anmeldet, erhält man auch den Festzuschuss. Für Versicherte mit einem geringen Bruttoeinkommen gibt es eine Härtefallregelung. Der Festzuschuss kann verdoppelt werden, man erhält also fast 100 Prozent der Kosten. Dies gilt nur für Standardversorgungen. Die Höhe des notwendigen Verdienstes erfährt man bei seiner Krankenkasse. Die neuen Festzuschüsse haben wesentliche Vorteile. Zum einen hat man mehr Wahlfreiheiten. Man kann sich auch für modernste Therapiealternativen entscheiden, ohne den Anspruch auf den Zuschuss der Krankenkasse zu verlieren. Außerdem bringen Festzuschüsse Transparenz ins Preis-Leistungs-Verhältnis beim Zahnarzt. Ausführliche Informationen findet man bei „Stiftung Warentest“ im „test-spezial Zähne“. Hat man seine Zahnarztrechnung schon erhalten und ist der Meinung etwas stimmt damit nicht, kann man sich an die „Arbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen“ wenden. Diese kümmern sich mit Rat und Hilfe um Patientenbeschwerden. Man kann Zusatzversicherungen für Zahnersatz abschließen und sich so weitaus höhere Zuschüsse sichern. Allerdings muss man vor dem Abschluss einer solchen Versicherung gut vergleichen. Nicht immer ist die preisgünstigste Versicherung die passende. Die meisten Versicherer bieten ihre Zahnzusatzversicherung nur in Verbindung mit einer weiteren Krankheitskostenversicherung an. Hier empfiehlt es sich, einen Tarif zu wählen, der für Leistungen aufkommt, die ebenfalls nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden, wie zum Beispiel Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen, gesetzliche Selbstbehalte im Krankenhaus und Praxisgebühr. |
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